Hinweisgeberschutzgesetz – die wichtigsten Punkte im Überblick!

Das Hinweisgeberschutzgesetz dient dem Schutz von Whistleblowern, also Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld auf Missstände oder Rechtsverstöße aufmerksam werden und diese melden. Es zielt darauf ab, Hinweisgeber vor Benachteiligung und Repressalien durch ihren Arbeitgeber zu schützen, wenn sie auf rechtswidriges Verhalten in Unternehmen oder Behörden hinweisen.

Hier die wichtigsten Punkte:

  • Es gibt für alle Unternehmen oder öffentlichen Stellen mit mindestens 50 Beschäftigten ab dem 02.07.2023.
  • Das Gesetz verlangt von den Unternehmen die Einrichtung interner Meldekanäle, über die Hinweise auf mögliche Verstöße gemeldet werden können.
  • Die Aufgaben der internen Meldestelle sind:
    • Betreiben von Meldekanälen
    • Bearbeiten eingehender Meldungen
    • Ergreifen erforderlicher Folgemaßnahmen.
  • Es gibt Umsetzungsfristen bzw. Fristen der strafrechtlichen Verfolgung bis Dezember 2023, abhängig von der Unternehmensgröße.

Weiter wichtige Informationen zu diesem Thema entnehmen die den Videos hierzu – oder unserem Kanal @3dcaymarketingsolutions.

 

Haben Sie schon die interne Meldestelle für das Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet?

Wäre eine Web-Lösung als interne Meldestelle – auch für den anonymen Kanal – für Sie interessant?

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