E-Mail-Werbung ohne Einwilligung
Kaum zu glauben, DSGVO-konforme E-Mail-Werbung ohne Einwilligung ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Video zeigen wir dir, wie E-Mail-Werbung ohne Einwilligung geht und in welchen Fällen sie legal ist.
Mittlerweile wissen wir, im Bereich der elektronischen Kommunikation per E-Mail gilt: Keine Werbung ohne Einwilligung. Ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung stellt E-Mail-Werbung grundsätzlich eine unzumutbare Belästigung der Empfängerinnen und Empfänger dar; egal, ob eine Privatperson oder ein Unternehmen adressiert wird. Wichtig in diesem Zusammenhang ist ferner zu wissen: Die Beweislast für eine gültige Einwilligung trägt der/die Werbetreibende.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch zulässig, Werbe-E-Mails ohne Einwilligung an Bestandskunden zu versenden. Die entsprechende Rechtsgrundlage ist der § 7 Abs. 3 UWG.
Welche Voraussetzungen müssen nun alle erfüllt sein, um ohne Einwilligung per E-Mail zu werben? Erfahren Sie alle Voraussetzungen und Einschränkungen in unserem Info-PDF für Sie!
Haben Sie schon Erfahrungen mit E-Mail-Werbung gemacht?
Oder haben Sie Interesse an unserer Marketing-Fulfillment Plattform 3DCAY oder an einem weiteren Austausch zu relevanten Themen aus Marketing und Management?
Letzte Blog-Beiträge
21. Juli 2025
Modul Freigabeprozesse
Modul FreigabeprozesseBestellungen individuell prüfen und freigeben!Unser Modul Freigabeprozesse bringt wichtige Vorteile. Trotz einer…
27. Juni 2025
Modul Gewichtsbeschränkungen – Die Toolbox des 3DCAY Marketing-Fulfillment-Shops
Modul Gewichtsbeschränkungen - Die Toolbox des 3DCAY Marketing-Fulfillment-ShopsVersandkosten sparen durch Mindestgewicht!Versandkosten…
2. Juni 2025
Modul Budgetmanagement
Modul BudgetmanagementBegrenzen Sie die Budgets Ihrer Benutzer!Mit unserem Modul Budgetmanagement im 3DCAY Marketing-Fulfillment-Shop…
27. März 2025
Modul Bestellbeschränkungen
Modul BestellbeschränkungenMehr Kontrolle durch Bestellmengen und Freigabepflichten!Mit dem Modul Bestellbeschränkungen aus der Reihe des…
