Unternehmensnachfolge im Mittelstand!Was passiert, wenn ein CEO geht?
Was passiert, wenn ein Geschäftsführer in den Ruhestand geht? Michael und Jörg beleuchten das Thema “Nachfolgeregelung” am konkreten Beispiel des anstehenden Geschäftsführerwechsels bei Drei-D und geben Hinweise darauf, was bei so einem bedeutenden Schritt zu beachten ist und welche Möglichkeiten es gibt.
Heute zu Gast im Interview mit Michael ist der aktuelle Geschäftsführer von Drei-D, Jörg Probst. Gemeinsam besprechen sie die Optionen, die ein Unternehmen hat, um souverän mit einem Geschäftsführerwechsel umzugehen bzw. einen Nachfolger zu etablieren.
Vom CEO zum FTO
Das Unternehmen Drei-D Marketing Logistik hat schon vor einiger Zeit den Schritt von einem Familienunternehmen zu einem externen Geschäftsführer gemacht. Jörg Probst ist nunmehr seit 2011 als externer Geschäftsführer bei Drei-D tätig. Nun wird er zum Ende des Jahres 2023 den Schritt, wie er es benennt vom CEO zum FTO – dem Freetime Officer – wagen und in den Ruhestand gehen.
Das bringt natürliche einige organisatorische Fragen zur Nachfolgeregelung mit sich. Grundsätzlich stehen einem Unternehmen hier zwei Wege offen, den Übergang der Management-Verantwortung zu steuern. Zum einen kann am Markt Ausschau nach geeigneten Kanditat:innen gehalten werden, zum anderen gibt es die Möglichkeit im eigenen Unternehmen nach passenden Kolleg:innen zu schauen.
"Die Kunden schätzen unsere Offenheit und frühzeitige Kommunikation, die wir zum Thema Unternehmensnachfolge an den Tag legen. Damit gewährleisten wir einen guten Übergang und Kontinuität in unserem Unternehmen."
— Jörg Probst
Ein Nachfolger wird benannt
Für diesen zweiten Weg hat sich auch Drei-D entschieden und einen zukünftigen Geschäftsführer aus den eigenen Reihen benannt. Allgemein ist das Unternehmen sehr darum bemüht, freiwerdende Stellen intern zu besetzten und z.B. Auszubildende zu übernehmen. Der Nachfolger ist bereits einen langen Weg bei Drei-D gegangen und vom Auszubildenden, über weitere Schritte mit steigender Verantwortung und berufsbegleitender Weiterbildung nun als zukünftiger Geschäftsführer ernannt.
Wichtig ist bei einem solchen Geschäftsführerwechsel, dass rechtzeitig alle relevanten Personengruppen informiert werden. Das betrifft unter anderem die Belegschaft, Finanzierungspartner, aber auch alle Kunden. So kann durch eine offene Kommunikation und eine frühzeitige Einarbeitungsphase der Übergang geschmeidig gestaltet und Kontinuität vermittelt werden. Der gesamte Zeitrahmen, von den ersten Überlegungen für eine Nachfolge bis hin zur Benennung, kann dabei gut drei bis vier Jahre in Anspruch nehmen.
Haben auch Sie Erfahrungen mit dem Thema Nachfolgeregelungen?
Haben Sie Input oder Fragen zum Thema oder wollen sich zu Möglichkeiten austauschen? Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich, um mehr zu erfahren oder schauen Sie auf unserer Webseite oder im Blog.
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